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Rechtsverbindliche Aussagen zu Inhalten der Bebauungspläne können ausschließlich auf Grundlage der maßgeblichen Originalunterlagen (z. B. genehmigte Pläne, Satzungen, Verordnungen oder Bescheide) durch den Fachbereich Planen und Bauen der Samtgemeinde Lathen getroffen werden.
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